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Wie in unserem letzten Fall-Update angekündigt, haben die Liquidatoren des Herald Lux (SICAV), nachdem sie im März 2022 die gerichtliche Genehmigung für die letzte Ausschüttung erhalten hatten, vor kurzem mit der Ausschüttung der letzten verbleibenden Barmittel des Fonds begonnen. Die Ausschüttung beläuft sich auf 164,6475 US-Dollar pro Anteil.
Die Liquidatoren zahlen alle Beträge in US-Dollar aus. Wenn Sie Ihre Anlage in Herald Lux jedoch in Euro getätigt haben, wird Ihre Bank den erhaltenen Betrag in Euro umrechnen und anschließend Ihrem Konto in Euro gutschreiben. Bei dem derzeitigen Wechselkursverhältnis (1,02 US-Dollar/EUR) dürfte der Ausschüttungsbetrag pro Aktie etwa 161,42 EUR betragen.
Die erhaltene Gesamtausschüttung (erste und zweite Ausschüttung) lässt sich wie folgt darstellen:
Wenn man den Anlagebetrag heranzieht, ist die Rückzahlungsquote sogar etwas höher, da die meisten Herald-Lux-Anleger zu einem Betrag investiert haben, der unter dem letzten NIW lag. Die Rückerstattungsquote für die Anteilseigner des Herald-Lux-Fonds ist eine der besten im Vergleich zu anderen Madoff-Feeder-Fonds. Die Rückflüsse wurden durch Vergleiche mit der HSBC-Bank, der Madoff-Insolvenzmassemasse und dem Verkauf der verbleibenden Forderung gegen diese ermöglicht.
Es wird keine weiteren Ausschüttungen von Herald Lux geben und wir gehen davon aus, dass die Liquidatoren in den nächsten Monaten die Liquidation beenden werden.
Wie wir Sie bereits in unserem letzten Fall Update informiert hatten, fand am 3. März 2022 ein Termin bei der VI. Kammer des Bezirksgerichts Luxemburg statt, bei dem die Liquidatoren formell den Antrag gestellt hatten, den aktuell im Fonds verbleibenden Betrag von US- Dollar 32.610.552,19 als zweite und letzte Ausschüttung an die Anteilseigner von Herald (Lux) auszuschütten.
Mit Urteil vom 17. März 2022 hat das Bezirksgericht Luxemburg dem Antrag der Liquidatoren nun stattgegeben.
Die Liquidatoren können nun mit der Ausschüttung an die Anteilseigner beginnen. Sobald ein genauer Zeitplan für die Auszahlung vorliegt, werden wir Sie informieren. Möglicherweise bestehen die Liquidatoren auch bei dieser finalen Auszahlung erneut darauf, dass seitens der Anleger bestimmte Nachweise erbracht werden. Sollte dies der Fall sein, werden wir Sie rechtzeitig darüber informieren, welche Schritte im Einzelnen vorzunehmen sind..
Am 3. März 2022 werden die Liquidatoren bei der Gerichtssitzung der VI. Kammer des Luxemburger Bezirksgerichts einen Antrag auf Genehmigung der Ausschüttung des Gesamtbetrags von US$ 32.610.552,19 als zweite und finale (!) Ausschüttungszahlung an die Aktionäre von Herald (Lux) stellen. Diese zweite Ausschüttung bedeutet eine Ausschüttung von US$ 164,65 pro Fondsanteil, der zu dem Betrag von US$ 874,96 pro Fondsanteil hinzukommt, der schon 2018 an die Aktionäre gezahlt wurde. In Summe der Ausschüttungszahlungen ergibt sich somit eine Gesamtentschädigungsquote von 83,22%, bezogen auf einen Fondsanteil und bemessen am Erstausgabepreis.
In der Folge der zweiten und letzten Ausschüttung beantragen die Liquidatoren sodann beim Bezirksgericht Luxemburg den Abschluss der Liquidationsverfahrens des Fonds Herald(Lux). Verbleibendes Liquidationsvermögen, das von den Liquidatoren nicht verteilt werden konnte, wird bei der "Caisse de Consignation" https://te.public.lu/fr/caisse_consignation.html hinterlegt. Diese übernimmt ähnlich einer treuhänderischen Verwahrung diejenigen Gegenwerte, deren Gläubiger bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens entweder keine Ansprüche angemeldet hatten oder die bis zum Zeitpunkt des Abschlusses des Insolvenzverfahrens die Voraussetzungen für eine Auszahlung nicht erfüllt haben.
Damit wird das mit der letzten Kursfeststellung des Fonds am 28.11.2008 begonnene Insolvenzverfahren nach nunmehr 14 Jahren final abgeschlossen sein. Dank gebührt allen Beteiligten: den Insolvenzverwaltern, den juristischen Vertretern, den vielen oftmals im üblichen Tagesgeschäft mit der Komplexität überforderten Mitarbeitern bei den Depotbanken, deren diversen Kollegen auf der Seite der betroffenen deutschen, österreichischen, luxemburgischen, belgischen, dänischen, schweizer und liechtensteiner KVG'n, den Kollegen bei den Vermögensverwaltern, Fondsmanagern und nicht zuletzt diversen geduldigen Anlagevermittlern und deren Anlegern, die mit Beharrlichkeit und Zuversicht den Glauben an den Schutzbegriff des Sondervermögens nicht verloren hatten.
Es handelt sich nach Recherchen von Frank Walter um die erfolgreichste Wiedergewinnung von Geldern aus einem Betrugsfall mit Wertpapieren in der Geschichte der Kapitalanlage.
vor einigen Wochen haben wir Ihnen mitgeteilt, dass der Verkauf einer dem Herald (Lux) Fond noch zustehenden Forderung gegen die Madoff-Insolvenzmasse erst noch durch das Gericht in Luxemburg genehmigt werden muss. Nach der Sitzung vom 10.06.2021 hat das Gericht dem Verkauf der Forderung nun am 18.06.2021 wie erwartet zugestimmt. Durch den Verkauf fließen dem Herald (Lux) weitere Mittel in Höhe von US-Dollar 11.640.024 zu.
Auch sind damit die letzten formalen Voraussetzungen erfüllt, dass die Liquidatoren bis Jahresende die finale Ausschüttung an die Anleger vornehmen und dann die Liquidation abschließen können.
Wir gehen damit weiterhin davon aus, dass die Herald (Lux) Anleger abhängig von der weiteren Entwicklung des EUR / US-Dollar Umrechnungskurses insgesamt eine Rückzahlungsquote von rund 82,5 % des letzten Nettoinventarwerts des Fonds erreichen werden. Dies stellt aus der Sicht der Anleger ein sehr gutes Ergebnis dar, mit dem zu Beginn des Verfahrens von 12 Jahren nicht zu rechnen war.
Sobald ein genauer Zeitplan für die Auszahlung vorliegt, werden wir Sie informieren. Möglicherweise bestehen die Liquidatoren auch bei dieser finale Auszahlung erneut darauf, dass seitens der Anleger bestimmte Nachweise erbracht werden. Sollte dies der Fall sein, werden wir Sie rechtzeitig darüber informieren, welche Schritte im Einzelnen vorzunehmen sind..
Die Liquidatoren des Herald (Lux) haben vor Kurzem mitgeteilt, dass eine die dem Herald-Lux Fonds zustehende Forderung gegen die Madoff-Insolvenzmasse in den USA nach einem langfristigen Bieterverfahren für ca. US-Dollar 11,5 Millionen verkauft wurde.
Der Verkauf muss noch von dem Gericht in Luxemburg genehmigt werden, wofür am 10. Juni 2021 ein Anhörung angesetzt wurde. Wir gehen davon aus, dass das Gericht dem Verkauf zustimmen wird und damit die Liquidation hoffentlich bis Jahresende mit einer finalen Auszahlung an die Anleger abgeschlossen werden kann. Der Verkauf der Forderung hat sich über mehrere Jahre hingezogen.
Der Verkauf dieser Forderung hat lange Zeit die Liquidation des Fonds und damit auch die finale Ausschüttung an die Anleger blockiert. Uns liegen aktuell die Vertragsbedingungen nicht vor, die zwischen den Liquidatoren und dem Käufer ausgehandelt wurden. Wir haben aber die Liquidatoren bereits um Einsichtnahme gebeten.
Vor der zweiten und letzten Ausschüttungszahlung in Höhe von zusätzlich rund 12,5% werden die Liquidatoren noch den genauen US-Dollar Betrag pro Anteil mitteilen. Die Herald (Lux) Anleger werden damit insgesamt eine Rückzahlungsquote von rund 82,5 % des letzten Nettoinventarwerts des Fonds erreichen. Abhängig von der weiteren Entwicklung des EUR / US-Dollar Umrechnungskurs kann diese Quote aber höher bzw. niedriger ausfallen.
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, steht dem Herald-Lux Fonds nach wie vor ein Rechtsanspruch in Höhe von rund US-Dollar 76,7 Millionen gegen die Madoff-Insolvenzmasse in den USA zu. Die ursprüngliche auch von Deminor unterstützte Idee war es, diesen Anspruch zu verkaufen, um die Liquidation zeitnah abschließen zu können. Der Erlös aus diesem Verkauf sollte dann zusammen mit anderen Geldbeständen im Fonds bis Jahresende im Rahmen einer zweiten Zahlung an die Anteilseigner ausgeschüttet werden.
Kürzlich haben die Liquidatoren nun mitgeteilt, dass der in einem langfristigen Bieterverfahren von diesen ausgewählte Käufer in letzter Minute sein Angebot zurückgezogen hat. Uns sind die Vertragsbedingungen, die zwischen den Liquidatoren und dem Käufer ausgehandelt wurden, nicht bekannt, und wir können daher nicht beurteilen, ob der Käufer vertraglich sein verbindliches Angebot zurückzuziehen konnte. Die Begründung für den Rückzug war die aufgrund der Corona-Krise schwierige Finanzierung des Kaufs. Die Verkaufsverhandlungen der Forderung hatte sich über mehr als ein Jahr hingezogen und es ist aus unserer Sicht sehr bedauerlich, dass diese Chance vertan wurde.
Telefonische und per E-Mail übermittelte Rückfragen an die Liquidatoren, wie es dazu kommen konnte und wie der weitere Zeitplan aussieht, wurden bislang nicht beantwortet. Wir haben uns dazu am 4. Mai 2020 schriftlich an die Liquidatoren gewendet; eine Kopie des Schreibens schicken wir direkt an das Gericht in Luxemburg.
Angesichts der aktuellen Situation auf den Finanzmärkten wurden die Liquidatoren gestern vom potenziellen Käufer der Rechtsansprüche der Entschädigungsforderung über einen Abbruch der Verhandlungen informiert. Die Liquidatoren überdenken nun alle Optionen hinsichtlich der nächsten Schritte im Hinblick auf den Abschluss der Liquidation und eine endgültige Verteilung.
Am 5. Februar 2020 hat Herr Madoff beim US-Gericht eine Strafminderung und sofortige Haftfreilassung aus medizinischen Gründen beantragt.
Kürzlich hat der MVF einen Brief an die Antragsteller des MVF mit dem Titel "Notice to former Bernard L. Madoff Investors" geschickt. Wenn Sie diesen Brief nicht erhalten haben, können Sie http://www.madoffvictimfund.com/ besuchen und dort die Mitteilung finden. In dem Brief werden die Geschädigten eingeladen, ihre Meinung zu Herrn Madoffs Antrag schriftlich darzulegen. Sie sind nicht verpflichtet zu antworten. Unabhängig davon, ob Sie sich für eine Antwort entscheiden oder nicht, werden Ihre potenziellen Rechte auf eine Entschädigung von dem MVF nicht beeinträchtigt.
Deminor wird Kunden weder bei der Einreichung einer Antwort unterstützen noch werden wir Kunden in dieser Angelegenheit beraten. Deminor wurde von Ihnen beauftragt, einen höchstmöglichen Betrag beim MVF geltend zu machen. Die Beratung oder Unterstützung bei der Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Bereich unseres Mandats.
Die Liquidatoren von Herald Lux haben kürzlich angekündigt, dass sie bis Ende 2019 den Anspruch des Fonds gegen die Madoff-Insolvenzmasse abschließen wollen und die Sache mit einer weiteren Ausschüttung an die Anteilseigner bis Jahresende beenden wollen.
Der Fonds verfügt weiterhin über einen Rechstanspruch in Höhe von US-Dollar 76.757.446,80 gegen die Madoff- Insolvenzmasse. Die Liquidatoren planen, diesen Anspruch an Interessierte weiterzuverkaufen. Der Erlös aus diesem Verkauf würde dann für eine zweite Ausschüttung an die Anteileigner verwendet.
Derzeit ist unklar, wie viel der Verkauf des verbleibenden Anspruchs einbringen wird. Wir gehen jedoch davon aus, dass der mögliche Verkaufswert zuzüglich der verbleibenden Gelder im Fonds bis zum Jahresende möglicherweise zu einer weiteren Ausschüttung von 10-15% des von Ihnen eingesetzten Geldes führen kann. Es handelt sich dabei um eine erste Schätzung, da es bezüglich des möglichen Verkaufs, des Verkaufspreises, der Kursentwicklung US-Dollar/Euro und anderen Umständen unsicherheit gibt.
Bitte beachten Sie, dass der Verkauf und die Ausschüttung nur mit der Genehmigung des luxemburgischen Gerichts erfolgen kann, was sich auf den Zeitpunkt des Verkaufs auswirken könnte. Aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen in Luxemburg können wir weitere Verzögerungen nicht ausschließen.
Wie Sie wissen, haben Sie uns mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit den von Ihnen erworbenen Herald(LUX) Anteilen beauftragt und Sie haben in der letzten Zeit bereits mehrere Auszahlungen erhalten.
Anleger des Herald(LUX) werden aktuell über die Depotbanken wegen eines Übernahmeangebots seitens der Metafina GmbH angeschrieben. In diesem Schreiben wird Anlegern das Angebot gemacht, die Anteile zu einem Preis von EUR 25,00 zu verkaufen.
Wir empfehlen Ihnen, dieses Angebot abzulehnen.
Hintergrund: Die Anteile von Herald(LUX) haben aus heutiger Sicht einen wesentlich höheren Wert. Der Wert der Anteile bemisst sich danach, mit welchen Rückzahlungen derzeit aus dem Fondvermögen in Luxemburg und der MVF-Insolvenzmasse in den USA gerechnet werden kann. Ausgehend von den uns aktuell bekannten Informationen, gehen wir davon aus, dass diese Auszahlungen wesentlich über den angebotenen EUR 25,- liegen und auch relativ zeitnah erfolgen werden.
Dieses Verkaufsangebot für Ihre Herald(LUX) Anteile ist nicht mit dem Schreiben der Liquidatoren des Herald Lux zu verwechseln, in dem diese ein Stimmungsbild darüber bekommen wollen, ob ein Anspruch des Fonds gegen die Madoff Insolvenzmasse in den USA (BLMIS) verkauft werden soll. Wie Ihnen auch bereits mitgeteilt, empfehlen wir Ihnen nach wir vor für den Verkauf des Rechtsanspruchs, wie ihn die Liquidatoren gerade abstimmen, zu stimmen.
Zur Ablehnung des Angebotes des Verkaufs Ihrer Anteile an die Metafina GmbH müssen Sie nichts weiter unternehmen, da ein Verkauf nur im Fall einer positiven Weisung an Ihre Depotbank zustande kommt.
Aktuell werden von den Depotbanken, bei denen Stücke des "Herald Lux" gelagert sind, "Angebote" zum Erwerb von Stücken durch eine Firma Metafina GmbH verschickt. Die Metafina GmbH ist ein seit Februar 2019 tätiger Finanzdienstleister, der auf den Kauf nicht notierter und illiquider Wertpapiere und Ansprüche spezialisiert ist.
Diese Firma bietet an Stücke des Fonds zum Preis von € 25 (!) zu erwerben. Bei dieser Information handelt es sich um einen gesetzlichen Pflichtversand eines sog. „öffentlichen Kaufangebotes“. Es ist ausdrücklich keine Initiative der Depotstellen im Sinne der Kunden und steht auch in keinerlei Zusammenhang mit den Bemühungen der Liquidatoren.
Wirtschaftliche Wertung: In Anbetracht der zu erwartenden Erlöse, die die Liquidatoren des Fonds voraussichtlich in Kürze erzielen werden, ist der angebotene Preis als "Abstauberangebot" zu werten. Als wesentlich dramatischer einzuschätzen ist die Tatsache, dass aufgrund eines Verkaufs von Stücken ein Eigentümerwechsel stattfinden wird, der die erst jüngst erfolgreich abgeschlossenen "KYC"-Verfahren, die aufgrund der Forderungen des Luxemburger Amtsgerichts (an die die Auszahlungen gebunden waren) für künftige Rückzahlungen hinfällig machen könnte. Unabhängig von extrem schlechten Angebotspreis ist daher die Empfehlung auszusprechen, die Erwerbsofferte der Metafina GmbH zu ignorieren
Diese Einschätzung wird auch von DEMINOR geteilt, die die Interessen von vielen hundert Anlegern und diversen KVG’n vertritt.
Die Liquidatoren wurden durch das Gericht in Luxemburg befähigt, den Rechtsanspruch auf weitere Entschädigungen aus dem Fall“ Madoff“ zu veräußern.
Im Vorfeld dieser Entscheidung haben die Liquidatoren im schriftlichen Umlaufverfahren im Oktober vergangenen Jahres die Geschädigten befragt, wie diese grundsätzlich und vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen in den USA (siehe meine Mail mit einer Einschätzung über Aufarbeitung, Analyse und Wertung der bisherigen Ereignisse infolge der Tätigkeiten des US-Insolvenzverwalters E. Picard) entscheiden würden.
Sehr vereinfacht gesagt, ging es den Liquidatoren darum eine Einschätzung zu erhalten, ob
Nach dezidierter Verifizierung der Rückantworten wird nun also der Verkauf vorangetrieben, nachdem die überwiegende Mehrheit eine Finalisierung der Fortführung vorziehen. Die Liquidatoren erwarten den Abschluss des Verkaufsprozesses (sofern das Gericht diesem final zustimmt) gegen Ende des zweiten Quartals 2019.
Weiterhin ist zu vermelden: der Insolvenzmasse des Herald Lux. fließt in Bälde die insgesamt 10. Zahlung aus den Insolvenzbemühungen Picards zu. Er wird sich um weitere 2,467% Entschädigung handeln. Ob diese unmittelbar an die Geschädigten zur Auszahlung gelangt oder zusammen mit dem Erlös des Verkaufs und der folglich zu erwartenden finalen Abrechnung ausgeschüttet wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.
Letztlich: Nach dem für Privatanleger erfolgreichen „Billigkeitserlass“ seitens des BFM habe ich in Erfahrung gebracht, dass die für Sie als Empfänger dieser Mail bedeutenden Depotstellen die „Korrektur“ der zunächst einbehaltenen Steuern auf die erste Auszahlung des Herald Lux in dieser und der nächsten Woche vorzunehmen planen.
Der MVF (Madoff-Victim-Fund) hat –wie Anfang Dezember angekündigt- seine dritten Schecks verschickt und gestern sind die ersten bei den geschädigten Anlegern (die einen Antrag gestellt haben) angekommen. Die Quote hat sich nun auf 56,65% erhöht. Klasse, denn wir alle sind ja nur von Quoten von ca. 10-15% ausgegangen.
Aber viel bedeutender und von allen hier im Verteiler sehnlichst erwartet:
Der Antrag auf Billigkeit der Ausschüttungen (speziell) des HERALD Lux (aber auch allen anderen Madoff-Feeder-Fonds, die deutschen Anlegern verkauft wurden) ist am 20.12. POSITIV beschieden worden! In der Erklärung des Bundesfinanzministeriums an die obersten Finanzbehörden der Länder (liegt im Original vor) heißt es wörtlich
„Bei Investmentanteilen an Madoff-Fonds, … ist aus Billigkeitsgründen von einer Besteuerung der Ausschüttungen abzusehen. …[…]… Der Entrichtungspflichtige (Anmerkung des Absenders: das ist die Depotstelle) sollte bei bestandsgeschützten Alt-Anteilen keine Kapitalertragsteuer auf die Ausschüttungen aus Madoff-Fonds einbehalten. Bereits einbehaltene Kapitalertragsteuer sollte von dem Entrichtungspflichtigen erstattet werden. Sofern bei bestandsgeschützten Alt-Anteilen Kapitalertragsteuer einbehalten und keine Erstattung durch den Entrichtungspflichtigen vorgenommen wurde, ist die Kapitalertragsteuer im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zu erstatten.“
Das Original der Mitteilung wird in den nächsten Tagen beim Ministerium unter der Adresse: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Investmentsteuer/investmentsteuer.html abrufbar sein.
Die Liquidatoren des Herald Lux haben sich kürzlich mit einem Schreiben in englischer Sprache über die Depotbanken an die Anteilseigner von Herald Lux gewandt. Ziel des Schreibens ist es ein Meinungsbild der Anteilseigner zu erhalten, ob ein Anspruch des Fonds gegen die Madoff Insolvenzmasse in den USA (BLMIS) verkauft werden soll.
Herald Lux hat von der Madoff Insolvenzmasse bereits einen Betrag von US-Dollar 147 Millionen erhalten und dem Fonds steht theoretisch noch ein weiterer Anspruch in Höhe von US-Dollar 83 Millionen zu. Allerdings rechnen wir fest damit, dass der Madoff Insolvenzmasse nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um alle gegen sie bestehenden Ansprüche zu erfüllen. Insofern kann die Insolvenzmasse nur eine bestimmte Quote der ausstehenden Ansprüche erfüllen. Die konkrete Höhe der Quote, die seitens der Insolvenzmasse ausgezahlt werden kann, wird aber erst final feststehen, wenn eine größere Anzahl von Klageverfahren beendet ist, was realistischer Weise noch Jahre dauern kann.
Um die Sache nach 10 Jahren abzuschließen, gibt es seitens der Liquidatoren die Überlegung, die ausstehende Forderung zu verkaufen. Insgesamt liegen 9 Angebote mit einem Verkaufspreis zwischen 11 – 15 % des ursprünglichen Forderungsbetrages vor. Dies entspricht im Fall eines Verkaufes einer Zahlung an den Fonds zwischen US-Dollar 25.304.400,- und US-Dollar 34.506.000,- . Im Fall einer breiten Zustimmung seitens der Anleger wird der Verkauf in den nächsten sechs Monaten abgewickelt.
Im Fall eines Verkaufs erreichen die Anleger insgesamt eine Rückzahlungsquote in US-Dollar zwischen 81% und 85% gemessen an dem letzten Handelspreis von Herald Lux Anteilen am 28.11.2008 (US-Dollar 1.249,-). Unter Berücksichtigung des aktuellen Wechselkurses, wird die Rückzahlungsquote in Euro eher zwischen 82% und 86% des letzten Handelspreises am 28.11.2018 (EUR 1.047,86) liegen. Die finale Rückzahlungsquote hängt davon ab, ob bzw. welches Angebot die Herald Lux Liquidatoren annehmen und von der weiteren Entwicklung des Wechselkurses.
Nach Prüfung der verschiedenen Optionen empfehlen wir unseren Mandanten für den Verkauf der Forderung durch Herald Lux zu stimmen. Dazu können Sie statt dem englischen Formular („APPENDIX 2 – Questions to Herald (Lux) shareholders regarding a potential claims sale“) das Formular unter folgendem Link in deutscher Sprache ausdrucken, ausfüllen und bis spätestens zum 05.11.2018 an Ihre Depotbank schicken.
Bitte lesen Sie unsere Updates. Vorrausschickend lässt sich sagen, dass die Liquidatoren des Fonds Herald Lux nun damit begonnen haben, Ausschüttungen an die Anteilsinhaber (bzw. an deren Banken) vorzunehmen. Wir wissen von zwei Depotstellen, die diese individuellen Gutschriften bereits vorgenommen haben.
USD 874,96 pro Fondsanteil. Das sind rund 70% des letzten Nettoinventarwerts des Herald Lux, als im November 2008 herauskam, dass der Fonds ein Betrugsvehikel von Bernard Madoff ist.
Sofern Sie Ihre Investition in EUR getätigt haben, rechnet die Depotstelle den USD-Betrag zum Tageskurs in EUR um und schreibt ihn dann entsprechend in EUR als „Ausschüttung“ gut. Der Betrag in EUR richtet sich nach dem von der Bank verwendeten Umtauschverhältnis. Wenn Sie Ihre Investition in USD getätigt haben, sollten Sie USD 874,96 pro Aktie erhalten. Als Prozentsatz Ihrer Investition in EUR sollte USD 874,96 bei einem aktuellen Umtauschverhältnis von USD/EUR 1,17 etwa 71,5% des letzten Nettoinventarwertes entsprechen.
Alle Depotbanken behalten einen Prozentsatz ein, um aufgrund der zum Jahresbeginn eingeführten Investmentsteuerreform mögliche Steuern, die auf den Entschädigungsbetrag fällig sind, zu zahlen. Wir (Deminor) haben uns rechtlich beraten lassen und die Auskunft erhalten, dass eine Rückzahlung aus Insolvenzmasse grundsätzlich nicht steuerbar ist. Die Depotstellen warten nun auf eine schriftliche Bestätigung des BMF (Bundesfinanzministeriums), dass keine Steuern fällig sind. Dies kann allerdings noch einige Wochen dauern. Der nun zunächst einbehaltene Steuerabzugsbetrag wird Ihnen unmittelbar nach dieser behördlichen Bestätigung im Rahmen einer zweiten Überweisung nachvergütet. Die erste und zweite Zahlung sollten zusammen USD 874,96 oder den entsprechenden Betrag in EUR betragen.
Wenn Sie Ihre Zahlung bis zum Zeitpunkt dieses Update noch nicht erhalten haben, kann es sich nur noch um wenige Tage handeln. Achten sie auf die schriftlichen Mitteilungen der jeweiligen Depotstellen. Bitte setzen Sie sich dieser in Verbindung, wenn Sie die Zahlung nicht bis zum 9. August erhalten haben.
Der Deminor aufgrund des mit den Anlegern geschlossenen Dienstleistungsvertrages geschuldete Anteil beträgt zunächst vereinbarungsgemäß 10% auf den jeweiligen Wiedererlangungswert (=Ausschüttung), zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer. Deminor wird –wie angekündigt- einen Betrag von EUR 1.000 von der Rechnung abziehen, der aufgrund unserer Verhandlungen mit HSBC zur Deckung anteiliger Kosten unserer Mandanten bezahlt wurde. Übersteigt der Bonus-Betrag von EUR 1.000 den Betrag der Deminor-Gebühr (zzgl. MwSt.), wird der Restbetrag von Deminor als Gutschrift auf zukünftige Ausschüttungen einbehalten.
Wir gehen davon aus, dass wir Ende August mit der Rechnungsstellung für unsere Kunden beginnen werden. Auf der Rechnung von Deminor wird der Betrag in USD und EUR angegeben sein; Sie werden die Wahl zwischen einer Überweisung in EUR oder USD haben. Ein Einbehalt im Rahmen der anstehenden Auszahlung ist aus technischen und juristischen Gründen nicht möglich.
Wir schätzen, dass sich weitere Ausschüttungen auf USD 189,41 ergeben werden, was einer Gesamt-Entschädigungsquote von 85% erhöhen würde. Dies ist eine Schätzung auf der Basis des jetzigen Sachstands und Erkenntnissen um Umfeld der Gesamtliquidationsangelegenheit „Madoff“ in den USA. Der tatsächliche Betrag kann mehr oder weniger als diese Schätzung sein. Der Zeitpunkt weiterer Ausschüttungen ist noch nicht genau absehbar. Sollten die Liquidatoren beschließen, die verbleibende Forderung auf dem Madoff-Nachlass zu verkaufen, könnte bereits Anfang nächsten Jahres eine zweite Ausschüttung erfolgen. Andernfalls können weitere Ausschüttungen über einen Zeitraum von 2-5 Jahren verteilt werden. Wir stehen mit einigen Intermediären in Verbindung, um Ihnen für jeden der Fälle entsprechende Empfehlungen aussprechen zu können.
Nein, wir von unserer Seite haben alle eindeutigen Daten und Informationen an die Gerichte in Luxemburg geleitet. Sie wiederum erhalten die Ausschüttungszahlung automatisch über die Depotstelle/Bank, bei der Sie die Stücke HERALD LUX verwahrt haben. Wenn Sie sie bis zum 9. August keine Zahlung erhalten haben sollten, wenden Sie sich bitte zuerst an Ihre Depotstelle/Bank, um zu fragen, warum Sie bei einer Auszahlung nicht berücksichtigt wurde. Mit dieser Information kontaktieren Sie uns bitte und melden uns das mitgeteilte Problem. .
Die Liquidatoren haben in der vergangenen Woche begonnen, die angekündigte erste Auszahlung an die im Register eingetragenen Parteien zu überweisen.
Die Depotbanken werden nun damit beginnen, die jeweiligen Beträge den anlegerspezifischen Beständen zuzuordnen und entsprechend weiter zu leiten.
Nach unseren jetzigen Informationen werden zum Stand dieses Updates aufgrund gesetzlicher Verpflichtung die in Deutschland gültigen Steuern zunächst einbehalten. Wir wissen jedoch von unseren deutschen Partnern , dass die Depotstellen mit der deutschen Finanzbehörde in Kontakt sind, um mittels Billigkeitsersuchen eine Besteuerung (ggfls. rückwirkend) zu verhindern. Deminor hat einen Steuerexperten mit der Prüfung des Sachverhaltes beauftragt, der uns bestätigte, dass die steuerrechtlichen Gegebenheiten gegen eine Veranlagung sprechen, sodass wir tatsächlich davon ausgehen, dass ein eventuell in der ersten Auszahlung einbehaltener Steuerbetrag in einem zweiten Schritt an die Anleger ausgekehrt wird.
Im Nachgang zu unserer News vom 11. Juli 2018 freuen wir uns Ihnen mitteilen zu können, dass die erste Auszahlung aus dem in Liquidation befindlichen Fonds Herald (Lux)-US Absolute Return beim Bankhaus B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA („Bankhaus Metzler“) eingegangen ist.
Pro Anteil wurden 874,96 USD ausgezahlt. Das Bankhaus Metzler hat den USD-Betrag ohne Kosten/ Gebühren zum Devisenkurs 1 EUR = 1,17035 USD in Euro konvertiert. Die Gutschrift bzw. Auszahlung erfolgt in Euro und somit können sich Wechselkurseffekte ergeben.
Kunden, die ein Cash-Konto beim Bankhaus Metzler unterhalten, erhalten die Gutschrift mit Valuta 25. Juli 2018 auf ihrem Cash-Konto. Somit können etwaige Auszahlungen per Zahlungsauftrag Cash-Konto ab dem 25. Juli 2018 erfasst bzw. vorgenommen werden. Für Kunden ohne Cash-Konto erfolgt die Auszahlung auf das hinterlegte Referenzkonto per 25. Juli 2018. Bei Depots mit einem Sperrvermerk, wie etwa im Rahmen einer Verpfändungsvereinbarung, erfolgt eine Wiederanlage in dem Fonds Metzler Euro Liquidity (WKN 976168).
Um mögliche zukünftige Zahlungen richtig berechnen zu können, bleibt der Anteilsbestand auch nach der ersten Auszahlung unverändert.
Ihre Anleger werden vom Bankhaus Metzler schriftlich über die Auszahlung informiert. Der Versand der Schreiben an die Kunden erfolgt am 25. Juli 2018 per Post, unabhängig davon, ob Ihre Kunden sich für den elektronischen Postversand entschieden haben.
Darüber hinaus erhalten Ihre Kunden mit separater Post eine Abrechnung über den Betrag, der gutgeschrieben wird. Diese Abrechnung wird bei Postbox-Kunden elektronisch zur Verfügung gestellt.
Zu Ihrer Information haben wir ein Muster des Kundenschreibens und der Abrechnung beigefügt.
Das Bankhaus Metzler ist gemäß der deutschen Steuergesetzgebung verpflichtet, Kapitalertragsteuer auf die Entschädigung zu zahlen. Da diese Regelung im vorliegenden Fall sowohl von uns als auch von anderen Banken als sehr unbefriedigend erachtet wird, haben die Bankenverbände das Bundesministerium der Finanzen um einen sogenannten Billigkeitserlass gebeten. Demnach könnte die Steuerzahlung ganz erlassen werden, wenn die Entschädigung steuerlich nicht als Ausschüttung aus einem Investmentfonds, sondern als Anschaffungskostenminderung qualifiziert werden würde, die dann nicht dem Abzug von Kapitalertragsteuer zu unterwerfen wäre.
Wir werden Ihre Anleger und Sie über das Ergebnis gesondert informieren. In der Zwischenzeit sollten Ihre Anleger keinen Einspruch bei ihrem zuständigen Finanzamt gegen den Steuerabzug einlegen.
Wird dem oben genannten Antrag auf Billigkeitserlass entsprochen, erfolgt seitens des Bankhauses Metzler die Erstattung des einbehaltenen Steueranteils.
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass laut Veröffentlichung der Liquidatoren aus Luxemburg voraussichtlich in Kürze eine erste Auszahlung aus dem in Liquidation befindlichen Fonds Herald (Lux) US Absolute Return erfolgen wird.
Pro Anteil sollen 874,96 USD ausgezahlt werden. Das Bankhaus B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA („Bankhaus Metzler“) wird den USD-Betrag ohne Kosten/ Gebühren in Euro umtauschen. Die Gutschrift bzw. Auszahlung erfolgt in Euro und somit können sich Wechselkurseffekte ergeben.
Kunden, die ein Cash-Konto beim Bankhaus Metzler unterhalten, erhalten die Gutschrift auf ihrem Cash-Konto. Für Kunden ohne Cash-Konto erfolgt die Auszahlung auf das hinterlegte Referenzkonto. Bei Depots mit einem Sperrvermerk, wie etwa im Rahmen einer Verpfändungsvereinbarung, erfolgt eine Wiederanlage in dem Fonds Metzler Euro Liquidity (WKN 976168).
Sobald das Bankhaus Metzler das Geld erhalten hat, wird das Bankhaus Metzler die Anleger schriftlich über die Auszahlung informieren. Darüber hinaus erhalten Ihre Kunden mit separater Post eine Abrechnung über die genaue Höhe der Entschädigung. Selbstverständlich werden wir Sie darüber auch per News informieren.
Der Versand der Schreiben an die Kunden erfolgt in jedem Fall per Post, unabhängig davon, ob Ihre Kunden sich für den elektronischen Postversand entschieden haben.
Das Bankhaus Metzler ist gemäß der deutschen Steuergesetzgebung verpflichtet, Kapitalertragsteuer auf die Entschädigung zu zahlen. Da diese Regelung im vorliegenden Fall sowohl von uns als auch von anderen Banken als sehr unbefriedigend erachtet wird, haben die Bankenverbände das Bundesministerium der Finanzen um einen sogenannten Billigkeitserlass gebeten. Demnach könnte die Steuerzahlung ganz erlassen werden, wenn die Entschädigung steuerlich nicht als Ausschüttung aus einem Investmentfonds, sondern als Anschaffungskostenminderung qualifiziert werden würde, die dann nicht dem Abzug von Kapitalertragsteuer zu unterwerfen wäre.
Wir werden Ihre Anleger und Sie über das Ergebnis gesondert informieren. In der Zwischenzeit sollten Ihre Anleger keinen Einspruch bei ihrem zuständigen Finanzamt gegen den Steuerabzug einlegen.
Die Liquidatoren haben inzwischen mitgeteilt, dass der Auszahlungsbetrag pro Aktie im Rahmen einer ersten Ausschüttung US-Dollar 874,96 beträgt. Dies entspricht unserer Einschätzung in der Mitteilung vom 1. Juni 2018.
Das Gericht in Luxemburg hat diesen Ausschüttungsbetrag genehmigt. Die Liquidatoren haben nun angekündigt, "dass sie jetzt nach der Genehmigung der Auszahlung durch das Gericht mit der Ausschüttung beginnen werden".
Die Liquidatoren haben jedoch bislang keinen Zeitpunkt angegeben, wann die erste Ausschüttung tatsächlich erfolgen wird. Die Liquidatoren haben auch angekündigt, dass sie die Anteilseigner zu einem möglichen Verkauf der verbleibenden Forderungen konsultieren werden; dies kann gegebenenfalls weitere Ausschüttungen beschleunigen.
Wie bereits in unserem letzten Update avisiert hat das Gericht am 28. Juni 2018 eine erste Auszahlung durch die Liquidatoren genehmigt.
Aktuell können wir Ihnen jedoch noch nicht mitteilen, zu welchem Zeitpunkt die Liquidatoren eine Auszahlung vornehmen. Wir werden Sie informieren, sobald wir hierzu Informationen haben.
Wie wir Ihnen bereits in unserem Update vom 1. Juni 2018 mitgeteilt haben, haben die Liquidatoren am 31. Mai 2018 einen Antrag bei dem Gericht in Luxemburg gestellt, wonach die erste Auszahlung 70% betragen soll, was nach unseren Berechnungen zu einer Auszahlung von US-Dollar 874,- pro Anteil führen sollte.
Eine Entscheidung über den Antrag seitens des Gerichts wird am 28. Juni 2018 erwartet.
Leider haben die Liquidatoren nach wie vor keinen konkreten Termin genannt, wann mit einer Auszahlung zu rechnen ist.
gerne möchten wir Sie über die heutige Veröffentlichung auf der Webseite der Liquidation von Herald (Lux) informieren.
Die Liquidatoren haben mitgeteilt, dass diese gestern einen Antrag bei Gericht in Luxemburg gestellt haben, um eine gerichtliche Genehmigung der Auszahlung zu erwirken; gemäß den Liquidatoren findet ein Gerichtstermin in den nächsten Wochen statt. Die erste Ausschüttung soll danach 70% des Nettoinventarwertes betragen, was unseren Berechnungen zufolge rund US-Dollar 874,- pro Anteil entspricht. Von dem Nettoverlust des Fonds in Höhe von insgesamt US-Dollar 255,6 Millionen werden US-Dollar 173.296.800,- ausgeschüttet, was einer Quote von 67,8% entspricht.
Da die meisten Anleger in Euro investiert haben, hat der US-Dollar/Euro Umtauschkurs zum Zeitpunkt der Auszahlung Einfluss auf den Ausschüttungsbetrag und damit auf die Rückerstattungsquote im Verhältnis zu Ihrem ursprünglichen Investment.
Wir gehen auf Grundlage unserer Berechnungen davon aus, dass die erste Ausschüttung dem Betrag entsprich, den der Fonds mit geringfügigen Abzügen von Dritter Seite erhalten hat (z.B. Irvin Picard, HSBC).
Leider haben die Liquidatoren nach wie vor nicht mitgeteilt, wann mit einer ersten Zahlung zu rechnen ist..
Nachdem alle Vergleiche von dem Gericht in Luxemburg genehmigt und alle anhängigen Verfahren rechtswirksam zurückgenommen wurden, gibt es aus unserer Sicht keinen weiteren Hinderungsgrund, warum die Liquidatoren die erste Auszahlung an die Anleger nicht vornehmen können.
Die Liquidatoren haben wohl erst kürzlich das Gericht in Luxemburg gebeten, die erste Auszahlung an die Anleger zu genehmigen. Leider äußern sich die Liquidatoren jedoch weder zu dem Auszahlungsdatum, noch zu der Auszahlungshöhe.
Unsere Anwälte haben ein Schreiben mit entsprechenden Nachfragen an die Liquidatoren adressiert. Sobald wir eine Rückmeldung haben, werden wir Sie informieren.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das Luxemburger Gericht mit Entscheidung vom 20. April 2018 die Klagerücknahme unserer Mandanten gegen den Fonds formell anerkannt hat und damit im Rahmen des von Ihnen abgeschlossenen Vergleichs der letzte prozessuale Schritt getan ist.
Vor dem Hintergrund dieser Gerichtsentscheidung steht einer Auszahlung durch die Liquidatoren des Fonds nichts mehr im Wege. Wir werden keinen weiteren Aufschub der den Anlegern zustehenden Auszahlung seitens der Liquidatoren dulden.
Wie in unserem letzten Fall Update bereits berichtet, fand am 7. März 2018 eine Anhörung vor dem Luxemburger Gericht statt, bei der die Klagerücknahme seitens unserer Kunden und die Zustimmung seitens der Liquidatoren und HSBC erklärt wurden. Ziel dieses letzten formellen Schrittes ist es, dass das Klageverfahren gemäß dem Vergleich beendet wird.
In der Anhörung haben alle Parteien dem Gericht mitgeteilt, dass diese mit der Rücknahme der Klage einverstanden sind; die ordnungsgemäße Erklärung der Klagerücknahme seitens der Kläger wurde von den Liquidatoren und HSBC bereits im Sommer 2017 geprüft.
Das Gericht hat mitgeteilt, dass dieses am 20. April 2018 in der Sache entscheiden wird.
Generell sind wir nicht der Meinung der Liquidatoren, dass diese Entscheidung abgewartet werden muss, bevor eine Auszahlung stattfinden kann. In jedem Fall ist aus unserer Sicht jede weitere Verzögerung einer Auszahlung nach der Entscheidung des Gerichts unverständlich. Die Liquidatoren haben die Möglichkeit bereits alles vorzubereiten, damit eine Auszahlung zeitnah nach der Entscheidung am 20. April stattfinden kann. Die Luxemburger Anwälte, die uns in der Sache vertreten, werden ein entsprechendes Schreiben an die Liquidatoren schicken, um einer weiteren Verzögerung der ersten Auszahlung entgegenzuwirken.
Unsere Anwälte haben zeitnah nach der Genehmigung des Vergleichs durch das Gericht in Luxemburg und der Finalisierung der Vergleichsunterlagen die Rücknahme der Klage gegenüber dem Gericht erklärt. Dieser Schritt ist Teil des Vergleichs und führt zu einer Beendigung der Klage, die ursprünglich von den Mandanten von Deminor angestrengt wurde.
Das Gericht in Luxemburg hat für den 7. März 2018 eine Anhörung angesetzt. In dieser Anhörung wird das Gericht sich Gewissheit verschaffen, dass alle Parteien der Beendigung des Klageverfahrens zustimmen und dass alle entsprechenden Erklärungen vorliegen. Wir gehen davon aus, dass das Gericht dann zeitnah über die Klagerücknahme formell entscheiden wird.
Es ist bis zu einem gewissen Grad verständlich, dass die Liquidatoren von Herald Lux mit der Auszahlung abwarten wollen, bis die Klage formell zurückgenommen ist. Sie hätten aber die Auszahlung auch schon nach Abschluss des Vergleichs am 31. Januar 2018 vornehmen können. Es ist uns aber leider nicht möglich, den Prozess an dieser Stelle zu beschleunigen.
Nach der letzten Zahlung aus der Madoff Insolvenzmasse in den USA an Herald Lux gehen wir auf Grundlage der Informationen, die von den Liquidatoren auf der Anteilseignerversammlung am 19. September 2017 bereitgestellt wurden, davon aus, dass die Auszahlung mehr als 65% des letzten Nettowertes der Anteile („net asset value“) betragen wird (der letzte Nettowert der Anteile war EUR 1.047,86).
Die Liquidatoren werden voraussichtlich kurze Zeit nach der formellen gerichtlichen Bestätigung der Klagerücknahme Datum und die tatsächliche Höhe der Ausschüttung mitteilen. Dies gilt umso mehr, als dass Herald Lux aus der 9. Picard’schen Auszahlung jüngst weitere 8,7 Millionen US-Dollar zugeflossen sind. Vorbehaltlich keiner weiteren Verzögerung gehen wir davon aus, dass die Auszahlung im April 2018 erfolgen wird.en.
In Folge der Genehmigung der Vergleichsvereinbarungen (d.h. dem Vergleich zwischen dem Fonds und einigen seiner Dienstleister einerseits sowie zwischen Ihnen, dem Fonds und HSBC andererseits) durch das Bezirksgericht Luxemburg vom 6. Dezember 2017 haben sich die Anwälte aller Parteien gestern in Luxemburg getroffen, um die Sache abzuschließen. Unsere luxemburgischen Anwälte Luc Schaack und Jonathan Michel nahmen an dem zu diesem Zweck anberaumten Treffen teil. Es ist vorgesehen, dass eine erste Ausschüttung im ersten Quartal 2018 erfolgen soll. Wie schon früher mitgeteilt, beabsichtigen die Liquidatoren eine erste Ausschüttung in Höhe von 64% der Verluste des Fonds vorzunehmen. Bezüglich dem weiteren Vorgehen bestand Einigkeit zwischen allen Parteien.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das Bezirksgericht in Luxemburg einerseits nicht nur die zwischen Ihnen, den Liquidatoren und der HSBC getroffenen Vergleichsvereinbarungen formell genehmigt hat, sondern darüber hinaus auch die zwischen den Liquidatoren, HSBC und den anderen Dienstleistern.
Folglich gehen wir davon aus, dass das Verfahren zum Ende Januar 2018 final beendet werden kann. Inmittelbar danachwerden unsere luxemburgischen Rechtsanwälte (RA Luc Schaack und RA Jonathan Michel), die Ihre Interessen vertreten, beim Bezirksgericht von Luxemburg einen weiteren Antrag stellen, den Fall gegen HSBC und Herald Lux formal abzuschließen. Sobald das erledigt sein wird haben die Liquidatoren verlautbart, dass sie den Auszahlungsprozess unmittelbar beginnen werden. Nach unserer Einschätzung dürfte damit gewährleistet sein, dass eine erste Auszahlung im Laufe des Februar oder März 2018 erfolgen könnte.
Zur Erinnerung, die Insolvenzverwalter beabsichtigen, eine erste Ausschüttung in Höhe von 64% der Verluste des Herald Lux vorzunehmen.
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, muss der Vergleich, den wir mit der Gegenseite erreicht haben, durch das für die Insolvenz zuständige Gericht in Luxemburg formell genehmigt werden. Dazu haben unsere luxemburgischen Anwälte, die Liquidatoren des Fonds und HSBC die Vergleichsunterlagen bei Gericht eingereicht und gestern fand diesbezüglich eine Anhörung vor dem Gericht in Luxemburg statt. Die Entscheidung des Gerichts bezüglich der Genehmigung wird am 30. November 2017 erwartet.
Nach einer Einspruchsfrist gegen die Entscheidung von 15 Tagen werden unsere luxemburgischen Anwälte und die Gegenseite die Klagerücknahme gegen HSBC und Herald Lux erklären. Nach einer erneuten gerichtlichen Anhörung trifft dann das Gericht eine finale Entscheidung in der Sache. Wir rechnen damit, dass das Gericht diese letzte Entscheidung in der Sache im Januar / Anfang Februar 2018 fällt. Sobald diese Entscheidung bestandskräftig geworden ist, haben die Liquidatoren des Fonds angekündigt, mit der Auszahlung der Schadenssumme an die Anleger zu beginnen.
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, haben Herald Lux, HSBC und andere Dienstleister am 31. Mai 2017 einen Vergleich geschlossen.
Inhalt dieses Vergleichs ist es, dass HSBC an Herald Lux eine Summe von US-Dollar 23,5 Millionen bezahlt. Darüber hinaus werden die Fondsanteile von Anteilseignern, die in enger Beziehung zur Bank Medici stehen, nicht an einer Entschädigung partizipieren. Dadurch wird die Zahl der Anteile, die an einer Ausschüttung teilnehmen, verringert; insofern kommt die Reduzierung der Anteile den restlichen Anteilseignern zu Gute. Gemäß den Insolvenzverwaltern haben diese beiden Vereinbarungen den Effekt, dass der Insolvenzmasse rund US-Dollar 30 Millionen mehr für die Ausschüttung an die restlichen Anteilseigner zur Verfügung stehen.
In den nächsten Tagen werden die Insolvenzverwalter die Vergleichsunterlagen dem Gericht zur Genehmigung des Vergleichs vorlegen. Das Gericht wurde bereits über den Inhalt des Vergleichs und den Status der Abwicklung informiert. Wir gehen aufgrund der aktuellen Informationslage davon aus, dass das Insolvenzgericht frühestens Anfang Dezember eine Entscheidung bezüglich der Genehmigung treffen wird.
Im Frühjahr und Sommer 2017 kam es verschiedentlich zu unvorhergesehenen Verzögerungen der Prüfung der Vergleichsunterlagen durch die Gegenseite. Bislang wurden 97 % der Vergleichsunterlagen der Mandanten von Deminor geprüft und von HSBC und den Herald Lux Insolvenzverwaltern gegengezeichnet. Nur in rund 25 Fällen sind die Vergleichsunterlagen nicht komplett und alle Parteien haben zugestimmt, dass diese Verzögerung das weitere Verfahren nicht weiter aufhalten soll.
Ebenso wie bei dem Vergleich oben, muss auch dieser Vergleich von dem Gericht in Luxemburg genehmigt werden. Die Parteien haben vorgesehen, dass die Anhörung bei dem Gericht in Luxemburg bezüglich dieses Vergleichs zusammen mit dem Hauptvergleich wahrscheinlich schon Ende Oktober stattfindet.
Das Gericht wird vor einer Entscheidung jeden einzelnen Fall prüfen. Wir gehen davon aus, dass dies mindestens bis Anfang Dezember dauern wird. Wenn eine Genehmigung der Vergleiche seitens des Gerichts vorliegt, wird unser Rechtsanwalt Luc Schaack nach einer vorgeschriebenen Wartefrist von 15 Tagen, die Klage gegen HSBC und den Fonds zurücknehmen. Nach einer weiteren Anhörung wird das Gericht das Klageverfahren dann beenden. Diese Entscheidung des Gerichts wird voraussichtlich Ende Januar bzw. Anfang Februar fallen. Sobald diese Entscheidung rechtskräftig geworden ist, haben die Insolvenzverwalter angekündigt, mit der Auszahlung zu beginnen.
Angesichts der Gerichtsverfahren, die in den nächsten Wochen in Luxemburg stattfinden, glauben die Insolvenzverwalter, dass eine erste Auszahlung im ersten Quartal 2018 erfolgen kann.
Die Insolvenzverwalter wollen zunächst eine erste Auszahlung in Höhe von 64 % des Verlusts des Fonds (und damit in selber Größenordnung auch des investierten Kapitals der Anleger) vornehmen.
Diese Auszahlung aus der Insolvenzmasse ist nicht die letzte Auszahlung, da eine weitere Einzahlung in den Fonds seitens des US Treuhänders aussteht. Alternativ, auch um den Abwicklungsprozess zu beschleunigen, überlegen die Insolvenzverwalter den Anspruch des Herald Lux Fonds gegen den US Treuhänder zu verkaufen. Diesbezüglich werden die Insolvenzverwalter größere registrierte Anleger in den nächsten Wochen kontaktieren, um zu sehen, ob diese einem Verkauf zustimmen würden.
Nach Einschätzung der Insolvenzverwalter würde bei einem Verkauf des Anspruches insgesamt „80 % plus X“ des Verlusts des Fonds (und damit in selber Größenordnung auch des investierten Kapitals der Anleger) an die Anleger ausgeschüttet werden können (abzüglich der bislang unbekannten Gebühren für die Insolvenzverwalter); wenn der Anspruch dagegen nicht verkauft wird und die Anteilseigner die Auszahlung durch den Treuhänder in den USA abwarten, würde der Betrag nach Einschätzung der Insolvenzverwalter bis zu 107 % betragen (abzüglich der bislang unbekannten Gebühren für die Insolvenzverwalter).
LUXEMBOURG, June 02, 2017 - The Court appointed liquidators to Herald (Lux) Ferdinand Burg and Carlo Reding (Grant Thornton Luxembourg) are pleased to announce that they have reached a settlement agreement with the parties involved in the Luxembourg proceedings which the liquidators initiated on 17th March 2010.
The settlement agreement will ascertain that a considerable contribution will be made to the estate of Herald(Lux) which will come in addition to the funds received in performance of the settlement that the liquidators entered into with Irving H. Picard, Trustee for the Estate of Bernard L. Madoff Investment Securities LLC (BLMIS) in New York on December 12th, 2014.
The settlement remains subject to approval by the Luxembourg District Court. The hearings are expected to take place in June 2017.
Highlights
In unserem Case-Update von September und Dezember 2016 haben wir Sie über die Fortschritte bei den Vergleichsgesprächen und die verhandelten Bedingungen in Sachen Herald Lux informiert.
Wir freuen uns, Ihnen jetzt mitteilen zu können, dass wir jetzt mit den anderen Vergleichsparteien eine Einigung bezüglich der Vertragstexte erzielt haben; um an dem erzielten Vergleich teilzuhaben und eine entsprechende Auszahlung zu erhalten, müssen Sie diese Unterlagen noch unterschreiben und an uns zurückschicken.
Sie erhalten die Unterlagen in den nächsten zwei Wochen per Post nachdem diese vom Französischen, der Gerichtssprache in Luxemburg, ins Deutsche übersetzt wurden. Für die Kunden, die mit einem Anlageberater zusammen arbeiten, stimmen wir aktuell den Prozess ab, wie die Unterlagen zu Ihnen kommen. Sobald wir die unterschriebenen Vergleichsunterlagen zurück erhalten haben, werden wir diese dem Luxemburger Gericht und den anderen Vergleichsparteien zur Prüfung und Genehmigung vorlegen. Zusammen mit den Vergleichsunterlagen informieren wir Sie über die Frist zur Unterzeichnung und Rücksendung der Unterlagen an uns.
Wie Sie bereits wissen, können die Liquidatoren den Betrag zwei Wochen nachdem das Gericht den Vergleich genehmigt hat auszahlen, vorausgesetzt dass alle von uns vertretenen Geschädigten die Vergleichsvereinbarung unterschrieben und an uns zurückgeschickt haben. Wir gehen davon aus, dass die erste Zahlung dann im Frühjahr 2017 geleistet werden kann.
Ausführliche Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt Deminor.
Ausführliche Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt Deminor.
Am 09.06.2016 fand ein Informationsaustausch mit Deminor statt, in dessen Verlauf sich für Anleger des Herald Lux. weiterführende Ergebnisse zum Fortgang der Insolvenz-Abwicklungsangelegenheit ergeben.
Bedeutender Schritt für die Auszahlung von Teilentschädigungen aus der Insolvenzmasse Madoffs in den USA: das "United State Bankruptcy Court" in NY genehmigt die Verträge zwischen den Insolvenzverwaltern des HERALD LUX-Publikumsfonds und dem Massewalter in USA Erving Picard. Damit stehen der Auszahlung von 111.000.000 US$ an den Fonds nur noch die Gerichte in Luxemburg entgegen, die diese Causa jedoch bereits am 05.02. auf dem Richtertisch haben!
Ein analoges Posting erfolgte auch bei Facebook. Es ist nach wie vor wichtig, daß das Posting nicht nur geliked sondern auch geteilt wird, weil ja der (öffentliche) Druck auf die HSBC noch immer hoch sein muss, denn deren „Beitrag“ zur Entschädigung steht ja noch immer aus! Daher die Bitte an alle follower, dies nach Möglichkeit auch zu tun:
Gerichtsentscheidung (PDF englisch)
Was für eine Ironie: auf den Tag genau 6 (sechs!) Jahre nach diesem nach wie vor unfassbaren, ersten Totalverlust in einem Publikumsfonds, die in dieser rechtlichen Ausgestaltung eingeführt wurden, damit sich Betrügereien wie in der legendären Pleite von IOS (1971) nie mehr wiederholen sollen, stehen wir heute nun endlich am Ziel!
Wie angekündigt wird der HERALD LUX am Insolvenzvermögen der vom US-Insolvenzanwalt Picard aufgebrachten Gelder partizipieren. Seit heute Abend 17:30 Uhr ist es offiziell und damit für Sie alle auch endlich greifbar: der Fonds erhält eine Anerkennung von 90% seines Volumens, die an der Insolvenzmasse des in den USA zusammengebrachten Madoff-Vermögens teilhaben werden. Bitte sehen Sie hierzu die offizielle Verlautbarung der Insolvenzverwalter des HERALD LUX, Carlo Reding und Ferdinand Burg:
Herald (Lux) liquidators reach settlement with Madoff Trustee for US $ 230 Million (PDF englisch)
US-JUSTIZMINISTERIUM öffnet den MADOFF VICTIM FUND zur Entschädigung!
2,35 MRD USD FLIESSEN AN MADOFF-OPFER
Nähere Informationen unter www.madoffvictimfund.com.
Belgische Anlegerschutzgemeinschaft Deminor hilft deutschen Betroffenen bei der Anspuchstellung. Weitere Informationen erhalten Sie hier!
Wichtige Fristangelegenheit zur Anspruchstellung für Deutsche Anleger!
Fragen und Antworten für betroffene Kunden - März 2013
Die Mitteilung über den Betrugsfall Madoff wird veröffentlicht